Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?
Bei einer Scheidung wird oft die gemeinsame Immobilie zum zentralen Streitpunkt. Ist noch ein Immobilienkredit offen, gibt es die Möglichkeit, diesen entweder weiterhin gemeinsam zu bedienen oder vorzeitig aufzulösen. Häufig wird der Anteil eines Partners durch eine finanzielle Abfindung an den anderen übertragen.
Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Teilungsversteigerung notwendig werden, die jedoch oft mit finanziellen Nachteilen verbunden ist. Zudem müssen die ehemaligen Partner bei der Veräußerung der Immobilie steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer berücksichtigen.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Ohne Ehevertrag leben Paare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das vor der Ehe bestand, bleibt individuell, während während der Ehe erworbenes Vermögen beiden gehört. Bei einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen: Der Partner mit dem höheren Zugewinn leistet einen Ausgleich, um das Vermögen auszugleichen.
Immobilien, die während der Ehe erworben wurden, gehören beiden Partnern und müssen bei der Scheidung aufgeteilt werden. Erbschaften, wie ein während der Ehe geerbtes Haus, bleiben beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt.
Möglichkeiten bei einer Scheidung in Bezug auf Immobilien
- Teilung der Immobilie: Falls machbar, wird das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgebaut.
- Verkauf: Der Verkaufserlös wird nach Abzug bestehender Kredite gleichmäßig aufgeteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen entsprechend dem Immobilienwert und der Restschuld aus.
- Vermietung: Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und die Mieteinnahmen werden geteilt.
- Übertragung an Kinder: Volljährige Kinder können die Immobilie, eventuell mit Kreditverbindlichkeiten, übernehmen.
- Gemeinsames Wohnrecht: Beide Partner wohnen getrennt im Haus.
- Teilungsversteigerung: Bei Uneinigkeit kann das Haus zwangsversteigert werden.
- Wohnrecht eines Partners: Einer bleibt mietfrei im Haus; dieser Vorteil wird bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt.
Bewertung, Kreditübertragung und Verkaufsunterstützung
Der Wert des Hauses wird ermittelt, indem bestehende Verbindlichkeiten vom Verkehrswert abgezogen werden, sodass der auszahlende Partner die Hälfte des bereinigten Wertes übernimmt. Um eine faire Grundlage für Verhandlungen zu schaffen, sollte der Wert der Immobilie idealerweise objektiv von einem erfahrenen Fachmann ermittelt werden.
Besteht ein gemeinsamer Immobilienkredit, muss die Bank einer Übertragung des Kredits auf den verbleibenden Partner zustimmen. Ist dies nicht möglich, können beide den Kredit gemeinsam weiterzahlen oder vorzeitig ablösen, wobei oft eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie, kann ein erfahrener Makler Sie dabei unterstützen. „Ein Profi an Ihrer Seite erleichtert den Verkaufsprozess, unterstützt Sie bei Vermarktung, Preisverhandlung, allen Formalitäten und fungiert zudem als Vermittler“, erklärt Michael Schäffler, Geschäftsführer von FriendlyHomes Immobilien.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie wünschen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung gerne für Sie da. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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